Die Mitgliedsnummer wird der Reihenfolge nach laut
bestehender Liste vergeben.
Alle Mitglieder müssen dem Unterfränkischen Fischereiverband beitreten.
Jugendliche können sofort einen Erlaubnisschein erhalten. Bei Volljährigkeit
richtet sich die Übernahme jedoch wieder nach der Mitgliedsnummer.
Der Besatzzuschuss, der einmalig ist, muss vor Erhalt des ersten Jahres-
erlaubnisscheines entrichtet werden.
Jedes neue Mitglied erhält bei Eintritt folgende Unterlagen:
Mitgliedsausweis, Metallnadel, Stoffabzeichen, Vereinssatzung,
Vereinsordnung, Satzung des Unterfränkischen Fischereiverbandes
und Sportfischerpass. Bei Aufnahme im laufenden Jahr erfolgt der
Beginn der Mitgliedschaft grundsätzlich rückwirkend zum 1.1. des
Jahres. Der Beitrag ist voll zu entrichten.
 
Beiträge sind insbesondere die in Geld zu erbringenden wiederkehrenden
Leistungen, aber auch alle weiteren Verpflichtungen (z. B. Arbeitsdienst),
die der Förderung des Vereinszwecks dienen.

Die Beitragshöhe wird von der Vorstandschaft festgesetzt und der Mit-
gliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Vereinsmitglieder vom
10. bis zum 18. Lebensjahr sind in einer Jugendgruppe zusammenge-
fasst und werden vom Jugendleiter betreut. Die Übernahme der Jugend-
lichen als Vollmitglied erfolgt in der Reihenfolge der Mitgliedernummern.
 
 
 
 
 
 

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