Gastangler
 
Gastanglern wird die Erlaubnis erteilt, im Fischwasser des Vereins der
Sportangler e. V. Bad Kissingen vom Ufer aus mit 2 Handangeln zu fischen.
Mehrhakensysteme (Anbissstellen) sind verboten! Blinkern auf Raub-
fisch ist erlaubt. Fischen auf Salmoniden ist nur mit künstlichem Köder
erlaubt. Das Waten ist nur beim Angeln mit der Fliegenrute erlaubt, ansonsten verboten!
 
Der Erlaubnisschein ist nur in Verbindung mit einem gültigen Jahres-
fischereischein rechtskräftig. Es darf geangelt werden:
Sommerzeit 01. Mai bis 31. Oktober von 05:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Winterzeit 01. November bis 30. April von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
 
Es dürfen nicht mehr als 5 Aale, 2 Forellen, 3 Äschen, 3 Karpfen, 2 Hechte,
2 Zander, jedoch nicht mehr als insgesamt 5 Fische der vorgenannten
Arten pro Tag gefangen werden. Alle anderen Fischarten unterliegen
keiner Fangbeschränkung. Alle untermaßigen Fische sind, unbeschadet
ihres Zustandes, sofort ins selbe Gewässer zurückzusetzen.
 
Laut Tierschutzgesetz § 17.2 B ist das Fischen mit lebendem Köder verboten!
Den Anweisungen der Polizei und der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten!
Das Befahren unbefestigter Wege und Wiesengrundstücke ist verboten!
 
Bei Zuwiderhandlung wird die Fischereierlaubnis entzogen.
 
Das Angeln mit Drillingshaken auf Friedfische ist nicht gestattet. Jugendlichen
ohne bestandene Fischerprüfung ist die Ausübung des Angelsports nur in
Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gestattet.
 
Tageskarten Verkaufsstellen (siehe nächste Seite)

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