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Wie werde ich Angler?
Zum Angeln braucht man einen „Führerschein“
Staatlicher Fischereischein
Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer,
ob groß oder klein mit der Handangel fischen zu dürfen ist der
staatliche Fischereischein. Diesen können Sie nach bestandener
Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde- / Stadtverwaltung
ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Er wird als
Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von 35,- €
ausgestellt.
Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der
Fischereiabgabe verbunden. Diese kann wahlweise für jeweils
5 Jahre oder ebenfalls lebenslang entrichtet werden. Die Kosten
betragen für 5 Jahre 40,- €. Bei einmaliger Zahlung ist die Höhe,
gestaffelt nach dem Lebensalter, aus nachfolgender Tabelle zu
entnehmen.
Lebensalter bei Zahlung |
Betrag in € |
14 – 22 |
300 |
23 – 27 |
288 |
28 – 32 |
256 |
33 – 37 |
224 |
38 – 42 |
192 |
43 – 47 |
160 |
48 – 52 |
128 |
53 – 57 |
96 |
58 – 62 |
64 |
63 – 67 |
32 |
ab 68 Jahren fällt keine Fischereiabgabe mehr an |
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. und dem vollendeten
18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine
Prüfung erforderlich. Der Inhaber darf jedoch nur in Begleitung eines
volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. Der Jugend-
fischereischein kostet 5,- €. Die Fischereiabgabe beträgt für die
gesamte Geltungsdauer 10,- €.
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